Foto: Martin Albermann

Geringes Einkommen: Jobcenter trägt Kosten für Verein und Nachhilfe für Kinder und Jugendliche

Nachhilfe, Verein, Schulausflüge, Musikunterricht oder Mittagessen an Schulen: Alle Kinder und Jugendlichen aus Familien, die nur über wenig Geld verfügen, haben Anspruch auf Leistungen für „Bildung und Teilhabe“. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche aus neuzugewanderten Familien. Darauf weist die Stadt Münster in einer Pressemitteilung hin.

Wenn Ihr Fragen zu den Leistungen, die Voraussetzungen und die Antragstellung habt, wendet Euch am Donnerstag, 3. Mai, an Jutta Böttcher vom städtischen Jobcenter. Im Stadthaus 2 am Ludgeriplatz (11. Etage, Raum 2/2) informiert sie Euch zu allen Fragen rund um das Programm.

Anmeldung: 02 51/4 92-59 70

Weitere Informationen auf der Webseite des Jobcenters

Foto: LWL-Medienzentrum für Westfalen / Martin Albermann
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Münster

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